Rechtsprechung
BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer steuerbaren Nutzung einer eigenen Wohnung als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92
Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94
Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) entschieden, daß Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehen, insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat. - BFH, 01.08.1989 - IX R 17/86
Anforderungen an die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides
Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94
Das FG hätte deshalb ihre auf Änderung der Einkommensteuerbescheide und Aufhebung der Einspruchsentscheidung gerichtete Klage unter Aufhebung der ihr gegenüber ergangenen Einspruchsentscheidung ohne Sachprüfung abweisen müssen (Senats urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86, BFH/NV 1990, 94).
- BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94
Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß
Das FG hätte deshalb ihre auf Aufhebung des Änderungsbescheides und der Einspruchs entscheidung gerichtete Klage unter Auf hebung der ihr gegenüber ergangenen Einspruchsentscheidung ohne Sachprüfung abweisen müssen (Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768, m. w. N.).Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) und Urteil in BFH/NV 1995, 768 entschieden, daß die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehenden Schuldzinsen insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat.
- BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen
In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768;… vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).